Der Gemeinderat beantragt in seiner Stellungnahme die Abweisung der Beschwerde und die Genehmigung der Einzonung. Diesem Antrag schliesst sich auch der Beschwerdegegner (Grundeigentümer) an. Die Dienststelle Umwelt und Energie (UWE) führt in ihrem Amtsbericht aus, es sei in erster Linie nach einem alternativen Standort zu suchen. Falls kein geeigneter Standort gefunden werden könne, sei die Risikoermittlung zu aktualisieren. Aufgrund der vorliegenden Informationen, insbesondere ohne eine aktualisierte Risikoermittlung, könne sie der Einzonung weder zustimmen noch diese ablehnen.