Das muss um so mehr gelten, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Offerteingabe auf den Montag und die Offertöffnung bereits auf den folgenden Mittwoch um 11.00 Uhr festgesetzt wird. Denn bei einer solchen verhältnismässig kurzen Zeitspanne zwischen dem letzten Tag der Offerteingabefrist und dem Zeitpunkt der Offertöffnung muss damit gerechnet werden, dass selbst als A-Post beförderte Sendungen erst am Morgen des Offertöffnungstages bei der Bestimmungspoststelle eingehen.