Im vorinstanzlichen Verfahren verlangte die Beschwerdeführerin, die Liegenschaften auf dem Berg nicht in der vorgesehenen Weise, sondern über die Liegenschaft P zu erschliessen. Wie bereits oben ausgeführt, geht es im Rahmen eines Strassenprojektbewilligungsverfahrens aber darum, ein beabsichtigtes Strassenbauvorhaben auf die Übereinstimmung mit den massgebenden Vorschriften hin zu überprüfen. Wenn ein Strassenbauvorhaben den massgebenden Vorschriften entspricht, ist die Projektbewilligung zu erteilen, andernfalls grundsätzlich zu verweigern.