Das Baubewilligungsverfahren soll verhindern, dass Bauten und Anlagen erstellt und andere bauliche Vorkehren getroffen werden, die sich später als rechtswidrig erweisen, indem sie geltenden Nutzungsplänen und Bauvorschriften widersprechen. Die nachträgliche Anpassung rechtswidrig ausgeführter Bauten und Anlagen oder die Rückgängigmachung rechtswidriger baulicher Vorkehren bereitet naturgemäss Schwierigkeiten oder ist überhaupt unmöglich.