Das Interesse an einem korrekten Abstimmungsverfahren überwiegt vorliegend das Interesse der Stimmbürger, am festgelegten Termin über die Vorlage abstimmen zu können, und an einem Abstimmungsresultat, dem aufgrund der Mängel in der Abstimmungsbotschaft kaum Legitimität zukommen würde. Gestützt auf diese Ausführungen und aufgrund der vorliegenden Sachlage wird die Abstimmung abgesagt (…). |