Die Abstimmung findet in fünf Tagen statt. Die Abstimmungsunterlagen und somit auch die Abstimmungsbotschaft befinden sich seit zwei Wochen bei den Stimmberechtigten, womit auch die Stimmabgabe seit zwei Wochen möglich ist. Eine nachträgliche Korrektur der Botschaft oder ein ergänzender Versand zur Abstimmungsbotschaft an alle Stimmberechtigten ist somit nicht mehr möglich. Das Interesse an einem korrekten Abstimmungsverfahren überwiegt vorliegend das Interesse der Stimmbürger, am festgelegten Termin über die Vorlage abstimmen zu können, und an einem Abstimmungsresultat, dem aufgrund der Mängel in der Abstimmungsbotschaft kaum Legitimität zukommen würde.