6. (…) 7. Abstimmungsgegenstand ist vorliegend die Teilzonenplanänderung mit der entsprechenden Anpassung des Bau- und Zonenplanreglements (BZR) und der Bebauungsplan mit den entsprechenden Sonderbauvorschriften. Die Stimmberechtigten haben alle diese Vorlagen zu beschliessen. Gemäss § 38 Absatz 2a StRG ist den Stimmberechtigten die Abstimmungsvorlage zuzustellen. Sie haben folglich grundsätzlich von Gesetzes wegen Anspruch auf Zustellung der entsprechenden Reglementstexte.