Dabei werden die zusammengefassten Begründungen der Einsprecher sowie die Antwort des Gemeinderates aufgeführt. (…) Da in der Abstimmungsbotschaft jegliche Informationen zu den (nicht zurückgezogenen) Einsprachen fehlen und sich lediglich Hinweise auf die Anpassungen des Projekts finden, ist nicht davon auszugehen, dass die Stimmberechtigten einzig aufgrund der Formulierung der Abstimmungsfrage von weiteren nicht erledigten Einsprachen ausgehen. Sie haben somit gar keine Veranlassung, Einblick in die Detailversion zu nehmen.