Die Stimmberechtigten müssen sich insbesondere über diese Einsprachen eine Meinung bilden können, da sie diese – wie es auch im vorliegenden Fall explizit aus der Abstimmungsfrage hervorgeht – bei einem Ja zur Vorlage direkt abweisen. Der Gemeinderat hat daher die Stimmberechtigten in der Kurzversion der Abstimmungsbotschaft zumindest über die unerledigten Einsprachen zu informieren und diese mit den hauptsächlich gerügten Kritikpunkten und seiner Stellungnahme zu den Einsprachen zu thematisieren. Zumal sich aus den Einsprachen meist auch wesentliche Argumente gegen eine Vorlage ergeben.