Die Stimmberechtigten einer Gemeinde hatten mittels Urnenabstimmung über eine Sondernutzungszone, einen Bebauungsplan sowie dagegen eingegangene Einsprachen zu entscheiden. Die Gemeinde versandte dazu eine Kurzversion der Abstimmungserläuterungen an die Stimmberechtigten. Darin wurde darauf verwiesen, dass ergänzende Ausführungen in einer Detailversion der Abstimmungserläuterungen auf der Homepage oder der Gemeindekanzlei der Gemeinde einsehbar seien. Gegen die Abstimmungserläuterungen reichten Stimmberechtigte eine Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat ein.