Das Weko-Gutachten war zudem Thema in den Tageszeitungen. Die Stimmberechtigten waren damit über die Haltung der Weko und die möglichen rechtlichen Konsequenzen ihres Abstimmungsverhaltens informiert und haben in Kenntnis dieses Sachverhaltes den Vertrag grossmehrheitlich genehmigt. Eine Verletzung von Verfahrensvorschriften des Stimmrechtsgesetzes bzw. eine Irreführung der Stimmberechtigten ist nicht erkennbar. (Regierungsrat, 26. Oktober 2010, Nr. 1110) |