Der Gemeindepräsident legte die Schlussfolgerungen der Weko dar und wies auch auf die Unklarheiten hin, welche diesbezüglich beim Gemeinderat noch vorhanden waren. Er hielt weiter fest, dass die Weko gegen einen Genehmigungsbeschluss gerichtlich intervenieren könnte und dass die rechtliche Beständigkeit des Beschlusses nicht klar sei. Man sei hinsichtlich des Weko-Gutachtens eine Pilotgemeinde. Den Stimmberechtigten wurde dabei klar aufgezeigt, dass die Weko in ihrem Gutachten von einer Ausschreibungspflicht für den Konzessionsvertrag ausging. Das Weko-Gutachten war zudem Thema in den Tageszeitungen.