LGVE 2008 III Nr. 6 E. 4, 2004 III Nr. 10 und 1998 III Nr. 2; Alex Stöckli, Die politischen Rechte des Aktivbürgers in der ordentlichen Gemeindeorganisation des Kantons Luzern, Willisau 1989, S. 221; Rhinow/Krähenmann, Schweizerische Verwaltungsrechtsrechtsprechung, Ergänzungsband, Basel und Frankfurt am Main 1990, Nr. 79 B.III.c). 5.2 Der Gemeinderat hatte für die Gemeindeversammlung vom 26. April 2010 das Geschäft "Genehmigung des Konzessionsvertrags mit der CKW" traktandiert und liess - in Kenntnis des Weko-Gutachtens - über dieses Geschäft auch abstimmen. Ein Stimmberechtigter zeigte sich erstaunt, dass der Gemeinderat dieses Geschäft nicht sistiert hatte. Es berge viele Risiken.