Dieselben Fragen wie vorliegend stellten sich bereits in früheren Stimmrechtsbeschwerdeverfahren betreffend andere Gemeinden. Dass Beschwerdeverfahren zu Gemeindeabstimmungen im Zusammenhang mit der Erneuerung des CKW-Konzessionsvertrages existieren, war in den Medien ein Thema. Dass der Beschwerdeführer als Ortspräsident einer politischen Partei, der, wie sich aus seiner Eingabe ergibt, mit einer Interessengemeinschaft in Verbindung steht, welche Vertragsabschlüsse von Gemeinden mit der CKW vehement bekämpft, davon nichts wusste, ist nicht anzunehmen.