Bereits am 16. April 2010 hatte die Wettbewerbskommission des Bundes (Weko) ihr Gutachten vom 22. Februar 2010 publiziert, worin sie zum Schluss gelangt war, dass die Gemeinwesen Konzessionen zugunsten Privater für die Erstellung, den Betrieb und den Unterhalt elektrischer Verteileranlagen öffentlich ausschreiben müssten. B reichte am 7. Mai 2010 eine Stimmrechtsbeschwerde gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung ein, wobei er die Ungültigerklärung des Beschlusses sowie eine öffentliche Ausschreibung der Konzession verlangte. Der Regierungsrat trat auf die Beschwerde nicht ein. Aus den Erwägungen: