| | Entscheid: | Nach einer Orientierung durch den Gemeindepräsidenten und wenigen Wortmeldungen stimmten die Stimmberechtigten der Gemeinde X an der Gemeindeversammlung vom 26. April 2010 der Erneuerung des Konzessionsvertrags der Gemeinde mit der Centralschweizerischen Kraftwerke AG (CKW) grossmehrheitlich zu. Bereits am 16. April 2010 hatte die Wettbewerbskommission des Bundes (Weko) ihr Gutachten vom 22. Februar 2010 publiziert, worin sie zum Schluss gelangt war, dass die Gemeinwesen Konzessionen zugunsten Privater für die Erstellung, den Betrieb und den Unterhalt elektrischer Verteileranlagen öffentlich ausschreiben müssten.