Das Gebäude der Beschwerdeführerin ist denn auch im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister bereits unter der Adresse «Büel» ohne Hausnummer aufgeführt. Diese Adresse ermöglicht insbesondere ortsunkundigen Personen - welche die Beschwerdeführerin ausser Acht lässt - das rasche Finden des gesuchten Gebäudes, indem sie dieses nicht im der Bauzone zugewiesenen Gebiet suchen. Mit Blick auf dieses Ziel der Gebäudeadressierung lässt sich der angefochtene Entscheid nicht als unverhältnismässig bezeichnen.9. Abschliessend ist festzuhalten, dass die Strassenbenennung und Häusernummerierung eine typische Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft darstellt.