| | Entscheid: | Das mit einer Scheune angebaute Wohnhaus von A befindet sich in der Gemeinde X ausserhalb der Bauzone im Gebiet "Büel". Es ist von landwirtschaftlich genutztem Land umgeben und wird über eine Strasse erschlossen, die in der etwa 80 m entfernten Bauzone als "Kapuzinerweg" bezeichnet ist und beim Wohnhaus endet. Nachdem sich A gegen die Adresse "Kapuzinerweg y" gewehrt hatte und die Bezeichnung "Chlosterbüel" als Adresse verlangt hatte, legte der Gemeinderat entsprechend der Benennung des Gebietes, in welchem das Gebäude steht, mit "Büel" fest.