Anzumerken ist, dass einer Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustands bei baulichen Anlagen auch Gründe des Vertrauensschutzes (Zusicherung oder Duldung eines rechtswidrigen Zustands) oder der lange Zeitablauf entgegenstehen können. Das Dulden eines rechtswidrigen Zustands durch die Behörden kann beim Bürger unter Umständen einen Vertrauenstatbestand begründen. Voraussetzung ist, dass die Behörde Kenntnis vom rechtswidrigen Zustand hat und der Bürger guten Glaubens von der Rechtmässigkeit des Zustands ausgeht.