Dazu ist insbesondere der Sachverhalt zu ermitteln und zu prüfen, ob zum Zeitpunkt der Erstellung der Mauer eine Baubewilligung erforderlich war und wenn ja, ob eine solche erteilt wurde. Die folgende rechtliche Beurteilung beschränkt sich daher auf die Frage, ob sich die mit dem Aussichtsschutzreglement getroffene Regelung mit der Besitzstandsgarantie vereinbaren lässt. 3.2 Ändern sich gesetzliche Vorschriften derart, dass bestehende Bauten dem neuen Recht nicht mehr entsprechen, gelten die Regeln über die Besitzstandsgarantie.