Anlässlich der Rohbauabnahme beim Haus A vom 19. Januar 2007 wurden Änderungen der Grundrisse in allen Geschossen, eine Vergrösserung der Aussenmasse und eine Erweiterung des Attikageschosses durch einen nachträglich erstellten Wintergarten festgestellt. Mit Entscheid vom 26. April 2007 bewilligte der Gemeinderat die Planänderungen gestützt auf § 202 Absatz 3 des Planungs- und Baugesetzes vom 7. März 1989 (PBG) als "geringfügige Anpassung". Rund ein Jahr später reichten Nachbarn eine aufsichtsrechtliche Anzeige beim Regierungsrat ein, worauf dieser die Bewilligung der Planänderungen aufhob und anordnete, dass für die Planänderungen ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen sei.