| | Entscheid: | Am 18. August 2005 genehmigte der Gemeinderat den Gestaltungsplan für das Grundstück Nr. 55. Am 21. Dezember 2005 erteilte er die Baubewilligung für die drei Mehrfamilienhäuser A, B und C auf diesem Grundstück. Die Baubewilligungsentscheide blieben unangefochten. Anlässlich der Rohbauabnahme beim Haus A vom 19. Januar 2007 wurden Änderungen der Grundrisse in allen Geschossen, eine Vergrösserung der Aussenmasse und eine Erweiterung des Attikageschosses durch einen nachträglich erstellten Wintergarten festgestellt.