Die Kostengutsprache ist aber gleichzeitig auch ein Ausgabensteuerungsinstrument der Behörde und schafft Klarheit über den Umfang der Sozialhilfe. Sinn und Zweck der Gutsprache liegen somit darin, den zuständigen Sozialhilfeorganen angemessene Mitwirkungsmöglichkeiten einzuräumen: Sie sollen nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden, sondern möglichst frühzeitig an einer für alle vorteilhaften Lösung mitarbeiten können. Die Literatur schliesst daraus, dass Sozialhilfebehörden grundsätzlich nicht verpflichtet seien, im Nachhinein für eine an sich vertretbare Ausgabe aufzukommen.