Sie könnte sogar für den Verkehr auf der Strasse eine Gefahr bedeuten, da die passierenden Fussgänger zur Benützung der Strasse gezwungen wären. Es ist deshalb in den meisten Fällen unerlässlich, die Organisation von solchen Unterschriftensammlungen zu regeln und örtliche und zeitliche Bedingungen festzulegen, um Gefahren der vorerwähnten Art zu begegnen. Dies genügt, um die Einholung einer vorgängigen Bewilligung zu rechtfertigen. Das gilt auch dann, wenn nicht feststeht, ob das Sammeln von Unterschriften im Einzelfall gesteigerten Gemeingebrauch bedeutet.