A.R. Gadola, a.a.O., S. 217 und dort zitierte Literatur). Ein solcher Ausnahmefall liegt hier nicht ohne weiteres vor. Die Beschwerdeführer wollten Unterschriften für die eidgenössische Asylinitiative "gegen die illegale Einwanderung" und das Blauhelm-Referendum sammeln. Die Sammlungsfrist für eine Initiative beträgt 18 Monate, jene für ein Referendum 90 Tage (Art. 59 und 71 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vom 17. Dezember 1976). Die Beschwerdeführer haben den Gemeinderat sehr kurzfristig, nämlich erst am 16. September 1993, über ihr geplantes Vorhaben orientiert.