Der Stimmbürger wurde dadurch der Möglichkeit beraubt, sein Stimmrecht in Angelegenheiten auszuüben, über die er sich laut Verfassung oder Gesetz aussprechen durfte. Es besteht indessen kein Anlass, nicht auch die Sammlung der für eine Initiative oder ein Referendumsbegehren erforderlichen Unterschriften dem Schutz der politischen Rechte zu unterstellen. Das Recht der Volksinitiative beinhaltet nämlich nicht nur das Recht, eine Initiative einzuleiten, sondern auch das Recht, wirksam für das Zustandekommen der Initiative sorgen zu können.