Ein Ziel des neuen Finanzhaushaltsgesetzes war es, das Finanzvermögen zu seinem richtigen Wert zu bilanzieren (True-and fair view-Prinzip). Die Folge ist, dass stille Reserven eliminiert werden und dass in den meisten Gemeinden das Eigenkapital einen Zuwachs erfährt. Allerdings steht den Gemeinden nicht mehr Geld zur Verfügung, denn das Eigenkapital ist in der Infrastruktur des Gemeinwesens gebunden (vgl. Botschaft zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden vom 22. September 2015 [B14-2015], S. 22, Handbuch zum FHGG, Kap. 6.1.1.1).