Werden die Neubewertungsreserven auf das ordentliche Eigenkapital übertragen, sind diese für die Berechnung des ordentlichen Eigenkapitals abzuziehen oder in einem separaten Konto zu führen. 5 Sofern ein Aufwandüberschuss im Rechnungsabschluss nicht mit einem allfälligen ordentlichen Eigenkapital belastet werden kann, ist es zu aktivieren und längstens innert 4 Jahren mittels linearer Abschreibung zu tilgen. 6 Die entsprechende Tilgung ist jeweils ins Budget einzustellen. Der Einwohnerrat erklärte die Initiative in Bezug auf die beantragte Änderung von Art. 46 Abs. 4 der Gemeindeordnung für ungültig, da diese übergeordnetem (kantonalem) Recht widerspreche.