Eine Gemeindeinitiative enthielt folgendes Begehren um Ergänzung von § 46 der Gemeindeordnung: 3 Ein Aufwandüberschuss im Voranschlag/Budget kann nur budgetiert werden, wenn dafür noch ein entsprechendes Eigenkapital, welches aus einem ordentlichen Jahresabschluss geäufnet wurde, vorhanden ist. 4 Neubewertungsreserven gehören nicht zum ordentlichen Eigenkapital. Werden die Neubewertungsreserven auf das ordentliche Eigenkapital übertragen, sind diese für die Berechnung des ordentlichen Eigenkapitals abzuziehen oder in einem separaten Konto zu führen.