Damit hätten die Initianten jedoch riskiert, dass die Initiative im Fall der Gutheissung des Landverkaufs durch die Stimmberechtigten wegen Undurchführbarkeit hätte ungültig erklärt werden müssen. Im Interesse einer gesamthaften Betrachtungsweise hat der Stadtrat entschieden, die Behandlung der Initiative rasch voranzutreiben und beide Vorlagen gleichzeitig zur Abstimmung zu unterbreiten, um den Stimmberechtigten eine differenzierte Stimmabgabe zu ermöglichen. Das Stadtparlament hat diesem Vorgehen zugestimmt und sich für die Durchführung einer Doppelabstimmung ausgesprochen. Es hat sich jedoch nicht dazu geäussert, wie die beiden Abstimmungsvorlagen bezeichnet werden sollten.