Sie beanstanden lediglich die Bezeichnung des Grundstückverkaufs als Gegenvorschlag. In der Regel wird von einem Gegenvorschlag gesprochen, wenn ein parlamentarischer Gesetzes- oder Verfassungsentwurf nach Einreichung einer Volksinitiative ausgearbeitet wird, denselben Gegenstand beschlägt, eine Alternative zur Volksinitiative bildet und ihr in der Volksabstimmung unmittelbar gegenübergestellt wird. Im vorliegenden Fall hat der Stadtrat am 4. April 2012 beschlossen, dem Stadtparlament den Verkauf der Grundstücke an der Industriestrasse zu beantragen.