Für den Fall, dass beide Vorlagen angenommen werden, ist mit einer Stichfrage zu ermitteln, welche der beiden Vorlagen vorgezogen wird. Die Beschwerdeführer bestreiten nicht, dass sich im vorliegenden Fall die Initiative und der Verkauf der Grundstücke an der Industriestrasse gegenseitig ausschliessen. Sie wehren sich denn auch nicht gegen die Durchführung der Doppelabstimmung. Sie beanstanden lediglich die Bezeichnung des Grundstückverkaufs als Gegenvorschlag.