Dies haben die Beschwerdeführer unterlassen. Soweit sie mit ihrer Stimmrechtsbeschwerde vom 3. September 2012 die Bezeichnung der Vorlage zum Verkauf der Liegenschaften an der Industriestrasse als Gegenvorschlag zur Initiative beanstanden, erfolgte die Beschwerde ebenfalls verspätet, weshalb auch in diesem Punkt nicht darauf einzutreten ist. 4.2 Im Fall einer materiellen Prüfung erwiese sich aber auch diese Rüge als unbegründet. Das Stadtparlament hat am 5. Juli 2012 die Initiative «Ja zu einer lebendigen Industriestrasse» abgelehnt und dem Verkaufsvertrag zwischen der Stadt Luzern und der Allreal Generalunternehmung AG über die Grundstücke an der Industriestrasse zugestimmt.