Mit der Bezeichnung des Verkaufs als Gegenvorschlag vermindere der Stadtrat die Chancen der Initiative erheblich und verletze damit das Recht der Stimmberechtigten auf eine unverfälschte Willenskundgabe. 4.1 Auch hier ist zu beachten, dass der Stadtrat bereits bei der Publikation des Abstimmungsdatums im Kantonsblatt Nr. 28 vom 14. Juli 2012 darauf hingewiesen hat, dass folgender Beschluss des Stadtparlaments vom 5. Juli 2012 dem obligatorischen Referendum unterliege: «Grundstücke Industriestrasse. Initiative und Gegenvorschlag». Aus der Abstimmungsanordnung vom 11. Juli 2012 geht ebenfalls hervor, dass der Verkauf der Grundstücke an der Industriestrasse (Nrn.