| Instanz: | Regierungsrat | |---|---| | Abteilung: | - | | Rechtsgebiet: | Volksrechte | | Entscheiddatum: | 18.09.2012 | | Fallnummer: | RRE Nr. 1034 | | LGVE: | 2012 III Nr. 13 | | Leitsatz: | Stimmrechtswesen. Doppelabstimmung. § 86 Absätze 1 und 2 StRG. Eine Doppelabstimmung kann auch ausserhalb des Initiativrechts durchgeführt werden. — Solange ein Beschluss nicht durch die Schlussabstimmung im Gemeindeparlament verabschiedet und als Referendumsvorlage veröffentlicht worden ist, ist es zulässig, ihn als Gegenvorschlag zu einer Initiative zu verwenden. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Aus den Erwägungen: