Aufgrund der verfassungsmässigen Kompetenzverteilung zwischen Regierung und Parlament wäre zwar am ehesten das Parlament zur Abfassung der amtlichen Erläuterungen berufen. Weil jedoch den Exekutivbehörden die Vorbereitung und Organisation der Abstimmungen obliegt und weil ein grosses Gremium wie das Parlament zu dieser Aufgabe weniger geeignet ist, ist die Regierung in der überwiegenden Mehrheit der Kantone auch für die amtlichen Erläuterungen zuständig (vgl. Widmer, a.a.O., S. 258; Jeanne Ramseyer, Zur Problematik der behördlichen Information im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen, Basel und Frankfurt am Main 1992, S. 39f.).