Die von den Einsprechern verlangte Information der Stimmberechtigten wird vom Regierungsrat wahrgenommen, indem er Minderheitsmeinungen gestützt auf die protokollierten Voten darlegt. Die Wiedergabe der Haltung der Ratsminderheiten kann nicht Sache privater Abstimmungskomitees sein, unabhängig davon, ob darin Grossratsmitglieder mitwirken oder nicht. Liesse man unabhängig von einer Initiative oder einem Referendum private Abstimmungskomitees ihre Haltung in der Abstimmungsbotschaft darlegen, so wäre nicht gewährleistet, dass diese Haltung auch der Haltung der Ratsminderheit entspricht.