Es ergibt sich insbesondere auch kein Anspruch, ihre Argumente selbst darzustellen. c. Gemäss Praxis stellt der Regierungsrat seit 1988 jeweils Initiativ- und Referendumskomitees in der regierungsrätlichen Botschaft eine Seite zur Verfügung, auf der diese ihre Argumente selber begründen und darstellen können. Die Wiedergabe der Standpunkte beachtlicher Minderheiten des Grossen Rates redigiert er jedoch nach ständiger Praxis selber, wobei er sich auf die Voten stützt, die in den vom Büro des Grossen Rates genehmigten Sitzungsprotokollen festgehalten sind. Gegen diese Praxis ist nichts einzuwenden. Insbesondere können die Einsprecher daraus nichts zu ihren Gunsten ableiten.