Die bundesgerichtliche Rechtsprechung entwickelte eine Reihe von Richtlinien bezüglich der inhaltlichen Ausgestaltung der amtlichen Erläuterungen (vgl. Stephan Widmer, Wahl- und Abstimmungsfreiheit, Zürich 1989, S. 263ff.). Diese aus der Wahl- und Abstimmungsfreiheit abgeleiteten Grundsätze stellen gewissermassen die bundesrechtlichen Minimalanforderungen dar, die von den Kantonen und Gemeinden zu beachten sind. So besteht für die Behörden vorab die Pflicht, über den Zweck und die Tragweite einer Vorlage sachlich zu informieren (BGE 119 Ia 273, 112 Ia 335, 106 Ia 197 ff., 98 Ia 615 ff.).