a. Gemäss § 37 Absatz 2c StRG erhalten die Stimmberechtigten bei kantonalen Abstimmungen spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag einen erläuternden Bericht des Regierungsrates, worin auch die Standpunkte beachtlicher Minderheiten des Grossen Rates sowie eines Initiativ- oder Referendumskomitees angemessen darzustellen sind. Der Grosse Rat hat der Teilprivatisierung der Luzerner Kantonalbank mit 90 Ja- gegen 19 Nein-Stimmen zugestimmt. Das zu diesem Zweck verabschiedete Umwandlungsgesetz unterstellte er der Volksabstimmung. Dieses Abstimmungsresultat zeigt, dass eine beachtliche Minderheit des Grossen Rates die Teilprivatisierung abgelehnt hat.