Die Wiedergabe der Haltung der Ratsminderheiten könne nicht Sache privater Abstimmungskomitees sein, unabhängig davon, ob darin Mitglieder des Grossen Rates mitwirken würden oder nicht. Dagegen erhob das Komitee "Nein zur Privatisierung der Kantonalbank" am 23. Juni 2000 beim Regierungsrat des Kantons Luzern Einsprache gemäss § 161 StRG. 3. Die Einsprecher machen geltend, das Stimmrechtsgesetz verlange, dass in der Abstimmungsbroschüre auch der gegnerische Standpunkt korrekt und vollständig dargelegt werde.