| | Entscheid: | 1. Am 13. Juni 2000 stellte das Komitee "Nein zur Privatisierung der Kantonalbank" bei der Staatskanzlei das Gesuch, in der Abstimmungsbroschüre zur Abstimmung über das Gesetz über die Umwandlung der Luzerner Kantonalbank in eine Aktiengesellschaft als gegnerisches Komitee eine Seite zur Verfügung zu erhalten. Es machte geltend, dass gemäss § 37 des Stimmrechtsgesetzes vom 25. Oktober 1988 (StRG) in einer Abstimmungsbroschüre die Standpunkte beachtlicher Minderheiten des Grossen Rates sowie eines Initiativ- oder Referendumskomitees angemessen darzustellen seien.