Der Grosse Stadtrat von Luzern erklärte die Initiative mit Beschluss vom 14. Dezember 2006 für ungültig. Da der Regierungsrat diesen Beschluss mit Entscheid vom 3. April 2007 aufgehoben hat, ist zu prüfen, ob die Frist zur Behandlung von Gemeindeinitiativen eingehalten worden ist bzw. ob sie eingehalten werden kann, wenn der Stadtrat von Luzern die Initiative dem Stadtparlament wie angekündigt nach Einholen eines Gutachtens vorlegt. 4.2 Die gesetzlichen Fristen für die Behandlung von Gemeindeinitiativen sind im Gemeindegesetz geregelt.