| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Aus den Erwägungen: 4. Die Beschwerdeführer machen geltend, die Behandlungsfrist für die Gemeindeinitiative "Kein Fixerraum in Wohnquartieren", die ein Jahr betrage, sei bereits am 3. Mai 2007 abgelaufen. Zwar bestehe grundsätzlich die Möglichkeit, die Frist um maximal 6 Monate zu erstrecken. Eine Frist, die bereits abgelaufen sei, könne aber nicht erstreckt werden. 4.1 Die Initiative "Kein Fixerraum in Wohnquartieren" wurde vom Initiativkomitee am 3. Mai 2006 eingereicht. Der Grosse Stadtrat von Luzern erklärte die Initiative mit Beschluss vom 14. Dezember 2006 für ungültig.