Das MedBG orientiert sich an den für die Berufsausübung erforderlichen Kompetenzen. Die rasante Entwicklung in der medizinischen Forschung und Lehre sowie die soziale und demographische Entwicklung sollen von den Medizinalpersonen durch breit angelegte Befähigungen antizipiert und gemeistert werden können (Botschaft des Bundesrates vom 3. Dezember 2004 zum Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe, in: BBl 2005 S. 173). Weil der Fokus auf der Sicherung der öffentlichen Gesundheit liegt, regelt das MedBG sowohl die fachlichen als auch die persönlichen Voraussetzungen für die selbständige Berufsausübung abschliessend;