Die Vorinstanz beurteilt seit dem 1. Juni 2002 die Frage der Gleichwertigkeit auch für die Zulassung von Assistentinnen und Assistenten nach den Kriterien des FMPG. Der Beschwerdeführer beanstandet diese Praxisänderung und macht geltend, diese widerspreche Treu und Glauben, habe er doch sein Gesuch im Vertrauen auf die bisherige Praxis eingereicht. Dieser Einwand ist im Folgenden zu prüfen. 5. Der tatsächlichen Praxis von Verwaltungsbehörden kommt ein grosses Gewicht zu. Das Gleichheitsprinzip und der Grundsatz der Rechtssicherheit verlangen, dass an einer Praxis in der Regel festgehalten wird.