Diese Auffassung kann nach dem Wortlaut des ISOS nicht geteilt werden. Wohl ist es denkbar, dass die von der Gemeinde gewählte Lösung nicht die einzig mögliche ist, um die Sicht auf den Dorfkern zu gewährleisten. Aus diesem Umstand ergibt sich aber vielmehr, dass die Gemeinde ihr Ermessen ausgeübt hat und sich nicht ausschliesslich auf das ISOS gestützt hat. Die von den Beschwerdeführern angeführten Bauten, Anlagen und Pflanzen, welche die Sicht bereits heute stark beeinträchtigen, werden im ISOS berücksichtigt.