Auf den Seiten 15 bis 18 erläutert der Gemeinderat die Einsprache der Beschwerdeführer. Darüber hat die Gemeinde unter anderem am 25. Oktober 2012 und 4. Juli 2013 einen runden Tisch durchgeführt, den Expertenbericht von K. Jaggi am 20. Dezember 2012 den Grundeigentümern vorgestellt und diese am 18. Januar 2013 schriftlich über das weitere Vorgehen informiert. Erst anschliessend fand die öffentliche Auflage vom 22. Juli bis 21. August 2013 statt. Die Gemeinde hat für die Mitwirkung also mehr unternommen, als nach § 6 Abs. 3b PBG nötig wäre.