Das Bauverbot beschränkt sich damit auf Hochbauten, was dem beabsichtigten Zweck entspricht. Der südliche Bereich darf ausserdem nach Absprache mit den Grundeigentümern öffentlich genutzt werden (vgl. Ziff. 2 im Anhang A zum Bau- und Zonenreglement). Mit der Grünzone kann die beabsichtigte Freihaltung umgesetzt werden. Zudem erfüllt die Gemeinde Greppen mit der Grünzone den richtplanerischen Auftrag, die Inhalte des ISOS zu den Ortsbildern von nationaler Bedeutung in den kommunalen Planungen zu berücksichtigen (vgl. oben E. 2.5.2).