Sie sorgen dabei dafür, dass die Ortsteile ihre Funktionen erfüllen und stimmen die Bau- und Nutzungsvorschriften darauf ab. Sie sorgen für einen angemessenen Schutz der im ISOS aufgelisteten Ortsbilder von lokaler Bedeutung und berücksichtigen dabei die Funktion der Ortsteile (Koordinationsaufgabe S3-1 [Ortsbilder von nationaler, regionaler und lokaler Bedeutung]). Für schutzwürdige Landschaften von nationaler Bedeutung gemäss Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmälern von nationaler Bedeutung (BLN) prüfen Kanton und Gemeinden die erforderlichen Schutzmassnahmen und stimmen diese aufeinander ab (Koordinationsaufgabe L1-1 [